Bella for Dogs AGB

 (Pensionsvertrag) April 2022

A. Allgemein 

  1.  Zwischen dem Halter des in Pension gegebenen Hundes und dem Betreiber der Hundepension ,Bella for Dogs“ wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Jeder Hundehalter, der mit Bella for Dogs“ einen Pensionsvertrag abschließt, erklart sich mit der Geltung der im folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden. 
  2. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung bei , Bella for Dogs“ durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgesprach vor Ort eingehend informwiert. Besonderheiten der Verplegung, der med. Versorgung9 und des Verhaltens sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdräcklich anzugeben. .Bella for Dogs“ gewahrleistet, jeden in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer artgerecht zu halten, d.h. Ihm taglich ausreichend Futter, wasser, Freilauf, Kontakt zu Artgenossen und Menschen bzw Rückzugsmöglichkeiten sowie Ruhephasen zu bieten. 
  3. Der Hundehalter kann durch,,Bella for Dogs“ benachrichtigt werden, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Storungen oder Verhaltensauffalligkeiten auftreten. Wenn eine Benachrichtigung gewünscht wird, verpflichtet sich der Hundehalter, dafur Sorge zu tragen, dass ,Bella for Dogs den Hundehalter oder einen von ihm benannten Vertreter zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. 
  4. Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass er seinen Hund auf eigene Gefahr in Pension gibt, Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und den Verletzungsfolgen.
  5. ,,Bella for Dogs“ hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch nicht die unter Punkt 4 genannten Fälle erfasst. 
  6. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder im Falle eines (Beiß-)Unfalls alle Bemühungen zur Behebung der Krankheit oder der Verletzungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte ohne Ansehen der Kosten erfolgen soll. Die hierbei entstehenden Kosten inklusive Fahrkosten und Aufwandsentschádigung wmüissen in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen werden. Empfiehlt ein Tierarzt die Einschlaferung des Hundes, ist , Bella for Dogs berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, sofern nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden oder seines Vertreters (s.o) eingeholt werden kann. im Todesfall des Hundes istBella for Dogs zur Veranlassung der notwendigen ordnungs-und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt 
  7. Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund frei von Parasiten (Flbhe etc) ist und innerhalb des letten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein aktuelles Attest vom Tierarzt vorgelegt werden, dass keine ansteckenden krankheiten vorliegen. Ansonsten ist ,Bella for Dogs“ berechtigt, vom Persionsvertrag zurickzutreten. Folgescháden von Parasitenbefall und von fehlenden, aber vertraglich zugesicherten Inmpfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. ,Bella for Dogs übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. 
  8. Dem Hundehalter ist bekannt, das läufige Hündinnen, durch den Mehraufwand, nur mit einem Aufpreis von 50% autgenommen werden können. , Bella for Dogs übernimmt keine Haftung, sollte es zu einer Deckung kommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters 
  9. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebendem Hund ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben ,Bella for Dogs“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und Folgen der Krankheiten 
  10. Überschreitet der Kunde die gebuchte Aufenthaltsdauer des Hundes, ohne eine Verlängerung zu vereinbaren geht das Eigentum an dem Hund nach 14 Tagen nach ursprünglich vereinbartem Abholdatum auf den Betreiber von ,Bella for Dogs‘ über. Dieser ist berechtigt, den Hund an Dritte (z.B. Tierheim, Tierschutzverein, Privatperson) weiterzugeben Alle diesbezüglich anfallenden Kosten werden dem Kunden oder dessen gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt 
  11. Anderungen und Erganzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
  12. “Bella for Dogs“ behält sich vor Bilder oder Videos von Gasthunden auf ihrer Website oder zu Werbezwecken zu verwenden. Das Einverständnis der Halter wird vorausgesetzt. Hater missen ausdrücklich einer Veröffentlichung schriftlich widersprechen.

B. Haftung

Die Unterbringung von Hunden in der Pension oder Huta geschicht auf eigenes Risiko! “Bella for Dogs” schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn, schaden werden aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens durch den Betreiber oder dessen Erfullungsgehilfen herbeigeftahrt. Da die Umgrenzung (Zaun) des Areals 2,00 Meter beträgt, solten Hundehalter,Bella for Dogs davon in Kenntnis setzen, sollte ihr Hund in der Lage ist die Begrenzung zu überwinden. Wird ein Hund ohne einen solchen Hinweis in Pension gegeben und überwindet daraufhin die Umgrenzung ist der Hundehalter allein für etwaige Schäden verantwortlich, die vom Hund dann außerhalb des Areals angerichtet werden. ,Bella for Dogs“ haftet dan auch nicht für einen eventuellen Verlust des Hundes. 

C. Pensionspreise

Alle Preise gelten inkl. 19% Mwst

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Pensionsnacht (Die Nacht endet am Folgetag um 9:30) folgende Unterbringungsarten zu bezahlen: 
    • 21,00 Euro Rüpelabteilung 
    • 26,00 Euro Hundelounge 
    • 32,00 Euro Wohnungs-/Hausunterbringung 
  2. Der Ersthund zahlt immer den Komplettpreis, jeder weitere Hund bekommt 2,00 Euro Rabatt auf den Komplettpreis. 
  3. Der Bringtag zahlt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund vor 9:30 Uhr abgeholt wird. Danach wird eine Tagespauschale von 15,00 Euro berechnet. 
  4. Pensionskosten sind bei Anreise fällig. 
  5. Sonn-und feiertags finden keine An-oder Abreisen statt!! 
  6. Wir erheben keine Stornogebühren, bitten sie aber höflichst uns rechtzeitig im Falle einer Nichtanreise Bescheid zu geben Nur so werden wir auch in Zukunft keine Stornogebühren erheben. 
  7. Vorzeitige Abholung eines Pensionshundes wird mit 100% des Restzeitraum der Reservierung berechnet. 
  8. Anreise ist immer 10:00 Uhr! 
  9. Abholungen sind flexibel nach Absprache möglich Spätestens aber von Mo. Fr. bis 19:00 Uhr und Samstags bis 17:00 Uhr!. 

D. Hundetagesstättenpreise (MO-FR)

Wochenende/Feiertage ist die Hundetagesstätte geschlossen!

Alle Preise gelten inkl. 19% Mwst

Hundehalter von Tagesgästen verpflichten sich folgende Preise (Preise gelten Pauschal und sind Stundenunabhängig) zu entrichten: 

  • 16,50 Euro Tag (Einzelhund) in der Zeit von (7.00 Uhr bis 19.00 Uhr) täglich bei Ankunft zahlbar, wenn nichts anders vereinbart. 

Mehrhunderabatt

  • 30,00 Euro / Tag bei 2 Hunden! Jeder Weitere Hund zahlt jeweils nur 10.00 Euro 

Rabattkarten 

  • 10er Karte im Wert von 165,-Euro (plus 1x Tagesbetreuung gratis) Zahlung im Voraus! 
  • 20er Karte im Wert von 330,-Euro (plus 3x Tagesbetreuung gratis) Zahlung im Voraus! 

Laufige Hündinnen werden nur in Ausnahmefallen in der Hundetagesstätte und nach vorheriger Absprache betreut. Es ist dann eine Aufwandspauschale zusätzlich von 50% fällig. 

Während der Ferienzeit wird die Hundetagesstätte gesechlossen. 

Nur Hunde in der Notbetreuung können während dieser Zeit gebracht werden.